Mitgliedsantrag Vereinsordnung Gebührenordnung
Haftungsausschluss einmalige Anlagennutzung Haftungsausschluss Probemonat

Die Aufnahme in den Verein erfolgt immer zu Beginn eines Quartals und setzt ein persönliches Gespräch mit dem Vorstand voraus. Das Gespräch soll dazu dienen sich kennen zu lernen und neue Mitglieder über die Rechte und Pflichten im Verein aufzuklären.

Die Gebühren ergeben sich aus der untenstehenden Tabelle. Es fallen außerdem 20 Arbeitsstunden an, die während der Turniertage und bei Arbeitsdiensten im Voraus abgeleistet werden sollten. Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 15 € pro Stunde am Ende des Jahres berechnet (ab dem Kalenderjahr 2023).

Aktive Vereinsmitglieder erhalten jährlich einen Zuschuss von 30 € (bzw. 50 € bei Teilnahme an mindestens einem auswärtigen Turnier) zu Lehrgängen, die auf unserer Anlage angeboten werden.

Die passive Mitgliedschaft empfiehlt sich für Mitglieder, die die Anlage eine Zeit lang nicht nutzen wollen, z.B. weil ein Pferd längerfristig erkrankt ist. Es entfallen dann die Arbeitsstunden, die Aktivengebühr und die Gebühr für die Reithallennutzung. Die passive Mitgliedschaft kann jeweils zum 1.1 oder zum 1.7 gewählt werden.

Die Mitgliedschaft kann zum Ende eines Jahres mit einer Kündigungsfrist bis zum 15. November schriftlich gekündigt werden.

Es besteht auch die Möglichkeit einen Probemonat zu machen, um z.B. eine Reitbeteiligung auszuprobieren. Dazu ist ein persönliches Gespräch mit dem Vorstand und die Unterzeichnung eines Haftungsausschlusses erforderlich. Es entstehen Kosten in Höhe von 40 €.

Gebührenordnung

1. Familienmitglied

ErwachseneJugendliche
Aufnahmegebühr120 €90 €
Jahresbeitrag70 €58 €
Aktivengebühr50 €50 €
Reithallennutzung85 €85 €
Gesamtkosten exkl. Aufnahmegebühr
205 €193 €

weiteres Familienmitglied

ErwachseneJugendliche
Aufnahmegebühr90 €
60 €
Jahresbeitrag58 €38 €
Aktivengebühr50 €50 €
Reithallennutzung40 €40 €
Gesamtkosten exkl. Aufnahmegebühr148 €128 €